Leistungsphasen bei der Matrixerstellung

Die Zuordnung der Schritte zur Brandfallsteuermatrixerstellung mit telani nach AHO* in den verschiedenen Leistungsphasen ist ein Thema, das bei Projektbeteiligten immer wieder Fragen aufwirft.

Die AHO-Fachkommission “Brandschutz” hat diese Zuordnung jedoch klar geregelt. In Heft Nr. 17 “Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz” (Stand: Dezember 2022) wird auf Seite 35 Folgendes festgehalten:

Leistungen zur Brandfallsteuertabelle bzw. gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix

Für die Leistungen im Zusammenhang mit der „Steuermatrix“, dem „Wirkprinzipschema“ oder ähnlicher Themenfelder muss zunächst festgestellt werden, dass in der Praxis eine einheitliche Definition oder gar Verwendung der Begriffe leider nicht erfolgt und auch ein Bezug auf bauordnungsrechtliche Vorschriften oder technisches Regelwerk nur sehr bedingt möglich ist. Im Zusammenhang mit dem Leistungsbild und Honorarermittlungen für Brandschutz musste daher bereits in früheren Auflagen eine eigene Differenzierung und Zuordnung vorgenommen werden, die wie folgt beibehalten wird:

Matrix-Grobkonzept

Als Festlegung der grundlegenden funktionalen, steuerungstechnischen Zusammenhänge, wie Alarmierungsbereiche, Alarmierungs- und Evakuierungsabfolgen, Ansteuerung von Aufzügen, Fahrtreppen, Beschallungsanlagen etc. Dieses erste Niveau wird in der Regel in einer allgemeinen, beschreibenden Form erstellt und soll in der bauaufsichtlichen Prüfung eine Beurteilung des brandschutztechnischen Standards ermöglichen. Es ist daher Regelleistung der Leistungsphase 4 und dementsprechend im Brandschutznachweis aufzunehmen, vgl. auch Kapitel 6.

Brandfallsteuertabelle

Die Detaillierung der funktional beschriebenen Abhängigkeiten erfolgt in Form einer Tabellendarstellung als Zuordnung, welche Situation bzw. welches Ereignis zu welcher Reaktion führen soll. Die Tabelle ist für Funktionsbereiche und ggf. jeden Alarmierungsbereich, nicht aber bezogen auf die Meldegruppe oder gar die einzelnen Melder aufzubereiten. Als Basis hierfür wird durch den Fachplaner der Technischen Ausrüstung eine Anlagen- und Komponentenzusammenstellung übergeben.

Diese Bearbeitung soll als Regelleistung der Leistungsphase 5 erfolgen.

Gewerkeübergreifende Brandschutzmatrix

In diesem Niveau werden die Komponenten-Identifikationsnummern der einzelnen Melder und Aktoren genau benannt und das jeweilige Matrixelement mit den einzelnen Komponenten zugeordnet. Die gewerkeübergreifende Brandschutzmatrix ist die Grundlage für die Programmierung der gesamten brandschutztechnischen Steuerungstechnik. Sie wird in der Regel durch den Fachplaner der Technischen Ausrüstung erarbeitet (vgl. Anlage 15, Leistungsphase 3 HOAI sowie AHO-Heft 6 „Optionale Leistungen bei der Planung von Anlagen der Technischen Ausrüstung“).

Als optionale Leistung im Brandschutz kann das Mitwirken bei der Erstellung dieser gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix erfolgen, wobei Inhalt und Umfang dieses Mitwirkens einer vertraglichen Regelung bedürfen.

AHO-Fachkommission „Brandschutz“ (2023). Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz: AHO Heft 17, auf Seite 35.

Diese Strukturierung soll in Gesprächen mit Auftraggebern helfen, die Zuordnung der Leistungen bei der Erstellung einer Brandfallsteuermatrix mit telani eindeutig den verschiedenen Leistungsphasen zuzuordnen.

* AHO = Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.